Zürich rockt mit Blockchain-Leitfaden für kantonale Behörden

Der Kanton Zürich hat vor kurzem einen Blockchain-Leitfaden für Behörden und Amtsstellen veröffentlicht als Entscheidungshilfe zur möglichen Nutzung von Blockchain-Dienstleistungen. Der hier online verfügbare Leitfaden solle “es interessierten Amtsstellen ermöglichen, die Geschäftsfälle ihres Fachbereichs strukturiert und effizient hinsichtlich Machbarkeit und Nutzen der Blockchain-Technologie zu beurteilen”.

Ausgearbeitet wurde das 34-seitige Dokument im Rahmen einer Kooperation der Staatskanzlei mit dem Blockchain Center der Universität Zürich und des Softwareanbieters Ergon Informatik. Es ist wirklich ein fortschrittliches Dokument, das versucht „die wichtigsten Entscheidungen auf dem Weg zum Einsatz der Blockchain-Technologie im Kanton zu beschreiben und die Prüfung zu erleichtern“.

Im Fazit erklärt man:

Blockchain ist eine vielversprechende Technologie, die noch in der Entwicklung ist, jedoch ein grosses Potenzial für die öffentliche Verwaltung bietet. Einerseits kann die Blockchain-Technologie Identitäts- und Aktenmanagement, Registereinträge, Vertragsmanagement, Abstimmungen, Zahlungsvorgänge, Unterschriften und weitere Anwendungen optimieren und transparenter gestalten. Anderseits kann die öffentliche Verwaltung eine wichtige Rolle in Blockchain-Vorhaben in Zusammenarbeit mit anderen spielen und somit erhebliche Mehrwerte in organisationsübergreifenden Ökosystemen schaffen.

Durch Erkenntnisse aus der Literatur, Gespräche mit Fachexpertinnen und -experten und der Analyse von fünf kantonalen Geschäftsfällen können die folgenden Schlüsse gezogen werden:

  1. Die Eignung der Blockchain-Technologie soll nicht nur auf einer operativen Ebene beurteilt werden, sondern auch auf einer organisationalen Ebene und wird durch die verfolgten Ziele einer Organisation bestimmt.
  2. Den grössten Mehrwert kann die Blockchain-Technologie für die folgenden drei Geschäftsfallarten bieten: Antragsverfahren; Verträge, Verfügungen und Gesetze; Registerwesen. Beim Deklarationsverfahren kann ein Einsatz der Blockchain-Technologie auch Mehrwert bringen, allerdings ist der Bedarf an Datensicherheit, Verbreitung und Zusammenarbeit vergleichsweise geringer. Dabei ist aber zu beachten, dass es zwischen einzelnen Geschäftsfällen innerhalb einer Geschäftsfallart Unterschiede geben kann, die zu einer anderen Empfehlung führen können.
  3. Es gibt nicht eine einzige Blockchain-Technologie, sondern es gibt mehrere mögliche Arten von Blockchain-Technologien (wie public/private, permissionless/permissioned). Je nach Fall kann die bevorzugte Art unterschiedlich sein. So ist beispielsweise eine public permissionless Blockchain für Anmeldeverfahren geeigneter, während für die Geschäftsfallart «Verträge, Verfügungen und Gesetze» eine private permissioned Blockchain zu empfehlen ist.
  4. Wenn ein Geschäftsfall sich für den Einsatz der Blockchain Technologe eignet, ist es wichtig, den Reifegrad bzw. Grad der Bereitschaft der Organisation für den Einsatz zu bestimmen. Dieses Verständnis des Reifegrades kann dabei helfen, Ressourcen besser zu planen und sich auf die wesentlichen Aktivitäten zu konzentrieren, damit der zukünftige Einsatz erfolgreich ist. Wenn sich eine Organisation noch in der Wissensaufbauphase befindet, wäre ein Pilot für einen potenziell geeigneten Fall noch zu früh, um ihn erfolgreich durchzuführen. Zusätzlich hilft das Reifegradmodell, eine Strategie für die Weiterentwicklung der Organisation in Bezug auf den Einsatz der Blockchain-Technologie zu bestimmen. Auf jeden Fall sollten dabei die rechtlichen Grundlagen und insbesondere Datenschutzaspekte sorgfältig abgeklärt werden.

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Photo: ETH-Bibliothek

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